Beiträge und Gebühren

Stand März  2018

Aufnahmegebühr
Kinder, Schüler oder in Ausbildung befindliche Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr  40,00 €
alle übrigen aktiven Reiter 150,00 €
Eltern unserer Ponyreiter / Jugendlichen gewähren wir hinsichtlich der Aufnahmegebühr einen Rabatt von 40% ! > Sie zahlen 90,00 Euro statt 150,00 Euro
Bei jedem Wechsel vom fördernden Mitgliedsstatus in den passiven oder aktiven Mitgliedstatus muss die Aufnahmegebühr gezahlt werden.
Jahresbeitrag
Der Einzug der Jahresbeiträge erfolgt einmal im Jahr durch Bankeinzug. Bei Mitgliedern ohne Bankeinzugsermächtigung, wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 6,00 € je Mitglied berechnet.
Aktive Reiterinnen und Reiter jährl. 73,00 €
Gehören mehr als drei Personen einer Familie zu den aktiven Reitern, ist jedes weitere jüngere Familienmitglied beitragsfrei.
Wegen des Versicherungsschutzes und der Verbandsabgaben zahlen sie stattdessen einen Grundbeitrag von
jährl. 18,00 €
Passive Mitglieder jährl. 38,00 €
Fördernde Mitglieder jährl.
18,00 €
Vereinsmitglieder, die die Zeitschrift „Reiter und Pferde“ über den Verein beziehen, zahlen den jeweiligen Bezugspreis.
Gebühren für Reitunterricht
Kinder / Jugendliche, die am Pony-Unterricht teilnehmen, zahlen
bei 3 Reitstunden (2 x Dressur u. 1 x Springen) mtl.       50,00 €
bei 2 Reitstunden (1 x Dressur u. 1 x Springen)
mtl.
35,00 €
bei 2 Reitstunden (2 x Dressur)
mtl.
30,00 €
bei 1 Reitstunde (1 x Springen)
mtl.
20,00 €
bei 1 Reitstunde (1 x Dressur)  mtl.    15,00 €
Reiter auf Großpferden, die am Pferde-Unterricht teilnehmen, zahlen
bei 3 Reitstunden (2 x Dressur u. 1 x Springen) mtl.       70,00 €
bei 2 Reitstunden (1 x Dressur u. 1 x Springen)
mtl.
52,50 €
bei 2 Reitstunden (2 x Dressur)
mtl.
40,00 €
bei 1 Reitstunde (1x Springen)
mtl.
35,00 €
bei 1 Reitstunde (1x Dressur)
mtl.
20,00 €
Die Gebühren für den Reitunterricht werden monatsweise „abgebucht“. Veränderungen hierzu (Anmeldung / Abmeldungen) sind bis zum 20. des Vormonates dem Kassierer anzuzeigen. Andernfalls erfolgt eine Weiterberechnung, bzw. im Fall der unangemeldeten Teilnahme eine Berechnung mit 50% Zuschlag!
Reitanlagenbenutzungsgebühr
pro Pferd und Quartal
40,00 €
pro Pony und Quartal
20,00 €
 Eine Nichtbenutzung der Reitanlage für ein Quartal ist bis zum 20. des Vormonates schriftlich beim Kassenführer anzuzeigen, andernfalls gilt eine Weiterzahlung.

Der Einzug der Reitanlagengebühr erfolgt quartalsweise durch Bankeinzug.

Die Nutzung der Reitanlage ist nur „aktiven“ Mitgliedern erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Regelung für private Schnuppertranings

Du bist ein aktives Mitglied in unserem Verein, zahlst für dein Pferd die notwendige Hallennutzungsgebühr und deine Freunde, Bekannte oder Verwandte wollen gern auf deinem Pferd etwas Reitluft schnuppern?

Dies ist für wenige Male, in eigener Verantwortung und auf eigener Gefahr, auf der Reitanlage des RVA möglich, sofern das aktive Vereinsmitglied als „Reitlehrer“ fungiert. Somit kann diesen Personen die Chance gegeben werden, den Reitsport näher kennenzulernen. 

Wir freuen uns, wenn wir diejenigen dadurch für den Reitsport begeistern können und zukünftig neue Vereinsmitglieder begrüßen dürfen!!!

Buchungsgebühren
Alle anfallenden Bankgebühren bei Rücklastschriften trägt das jeweilige Mitglied
Bei Mitgliedern ohne Bankeinzugsermächtigung, wird eine Buchungsgebühr berechnet
6,00 €
Die verbindliche Höhe der Beiträge und Gebühren sind in der Geschäftsordnung (pdf) des Reit- und Fahrvereins Albersloh e.V. festgelegt.
Gruppenunfallversicherung
Gruppenunfallversicherung für jedes Vereinsmitglied über den Provinzialverband Münster.

Hierfür werden 3,00 Euro von den Mitgliedern abgebucht.

Aufnahmeantrag (pdf)

Satzung (pdf)

Reitanlagenordnung (pdf)